Anlagennutzung

Zur Info:
Gemäß aktueller Beitragsordnung ist ab dem vollendeten 8. Lebensjahr (also ab dem 8. Geburtstag) Hallennutzunggebühr zu zahlen. Für die Kinder, die zu Beginn der Anlagennutzungssaison (01. Mai) 8 sind, ist der volle Betrag zu zahlen. Für Kinder, die innerhalb der Saison 8 werden, ist das laufende Anlagennutzungsjahr noch komplett frei.

— ACHTUNG — FÜR BISHERIGE NUTZER DER STALLRECHTE:
Seit dem 01. Oktober 2015 gelten die Stallrechte für die Anlagennutzung nicht mehr. Um die Anlage weiterhin nutzen zu können, überweist bitte den für euch geltenden Beitrag an die bekannte Kontoverbindung.
Die Anlagennutzung ist nur für die restlichen Nutzungsmonate zu zahlen (bei der vollen Gebühr von 150 EUR also für die restlichen 7 Monate 87,50 EUR) Studenten / Schüler beachten bitte die vergünstigten Beiträge.

Bei Fragen könnt ihr uns gerne ansprechen!

Die Beitragsordnung findet ihr auch hier:
Dokumente RV Höven