Zur Info: Gemäß aktueller Beitragsordnung ist ab dem vollendeten 8. Lebensjahr (also ab dem 8. Geburtstag) Hallennutzunggebühr zu zahlen. Für die Kinder, die zu Beginn der Anlagennutzungssaison (01. Mai) 8 sind, ist der volle Betrag zu zahlen. Für Kinder, die innerhalb der Saison 8 werden, ist das laufende Anlagennutzungsjahr noch […]